Die Selbsterklärungen für die Lieferung von Altspeisefetten, Küchen-, Kantinen- und Marktabfällen auf dieser Seite sind gültiger Vertragsbestandteil zwischen der Berndt GmbH bzw. Berndt Bio Energy GmbH bzw. Berndt GmbH NL Hirschaid und seinen Kunden.
Der Kunde wird entweder im Vertrag oder jährlich per Rechnung über die AGBs auf die Selbsterklärungen hingewiesen.
Wenn die Selbsterklärungen Bestandteil des schriftlichen Vertrages sind, gelten sie ab dem Gültigkeitsdatum des Vertrages als anerkannt. Wenn die Selbsterklärungen über AGBs in den Vertrag einbezogen werden, gelten sie als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung der AGB-Änderung gegenüber der Berndt GmbH bzw. Berndt Bio Energy GmbH bzw. Berndt GmbH NL Hirschaid seinen Widerspruch erklärt.
Wenn der Kunde den AGBs nicht widerspricht, wird dies als Zustimmung zu den AGBs gewertet und die Selbsterklärungen gelten mit Ablauf der 14 Tagen als anerkannt.
Ergänzung der AGBs der Fa. Berndt GmbH, Oberding
Ergänzung der AGBs der Fa. Berndt Bio Energy GmbH, Wünschendorf