Die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wurde seit der BSE Krise neu geregelt. Heute gelten spezifische Kategorien, abhängig vom Grad der Gesundheitsgefährung für Tier und Mensch.
Eine Gefahr für Tier und Mensch geht von allen Nebenprodukten und Tierkörpern aus, die in die Kategorien I und II fallen. Darunter sind beispielsweise auch verendete Tiere aller Art, auch Heimtiere.
Die Hygienevorschriften sind in der europäischen Verordnung Nr. 1069/2009 verankert. Hier werden in den Artikeln 8 und 9 die EInzelheiten der Einstufung beschrieben. Außerdem werden hier Methoden und Möglichkeiten zur Verarbeitung und Verwertung festgelegt. Bitte lesen Sie den Verordnungs-Text in unserem Downloadbereich.
Wir entsorgen Tierkörper der Kategorie I und II. Unsere Kunden sind Schlachthöfe, Metzger, Landwirte und Tierarztpraxen. Selbstverständlich gehen wir auf Ihre Wünsche ein und bieten Ihnen eine hygienisch einwandfreie Entsorgung. Unsere Entsorgungsfahrzeuge sind schnell bei Ihnen vor Ort und halten alle Umweltvorschriften zuverlässig ein.
Unsere Verwertungsanlagen der Kategorie I befinden sich in Kraftisried und St. Erasmus. Hier wird das Material aus vier Zweckverbänden bearbeitet. Unsere Standorte haben eine Zertifikation nach ISO 9001:2008. Wir unterliegen ständigen Kontrollen durch das zuständige Veterinäramt.
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Broschüre Kat.I und Kat.III